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Cum-Ex-Skandal: Süddeutsche.de durfte Zitate aus Tagebuch-Aufzeichnungen veröffentlichen
Einen wichtigen Erfolg in Sachen Presse-Freiheit hat der Süddeutsche Verlag mit Sitz in München beim Bundesgerichtshof erfochten. Auf der Website sueddeutsche.de durften am 4. September 2020 Zitate aus den Tagebüchern des Bankiers Christian Olearius publiziert werden. Diese Tagebücher wurden 2018 im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen den damaligen Mitinhaber der Hamburg Warburg Bank in Sachen Cum-Ex-Skandal beschlagnahmt.
Die Karlsruher Richter haben mit Urteil vom 16.Mai 2023 entschieden, dass private Tagebuch-Aufzeichnungen, die von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt worden sind, keine "amtlichen Dokumente" des Strafverfahrens im Sinne von § 353d Nr. 3 StGB darstellen. Der VI. Zivilsenat, der unter anderem auch für das Persönlichkeitsrecht zuständig ist, hat damit die Urteile vom Landgericht Hamburg und vom Hanseatischen Oberlandesgericht wieder aufgehoben, mit denen ein Verbot der Zitat-Wiedergabe ausgesprochen worden war.
Peter Strahlendorf 16.05.2023